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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen der Wiener Modellbau Manufactur (WMM) liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Bestellers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir die Bestellungen ausführen, ohne zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.

2. Gebrauchsinformation
Für Unternehmer:
Die von uns gelieferten Produkte sind für Kinder nicht geeignet. Sie dürfen von gewerblichen Kunden und Händlern ausschließlich an Erwachsene abgegeben werden. Bei Zuwiderhandeln haften diese im Innenverhältnis alleine und sind zur Freistellung des Verkäufers verpflichtet. Die von uns verwendeten Materialien wie Kleber, Lacke, Hölzer, Plastik, Metalle und ähnliches können bei Verschlucken zu Gesundheitsschäden führen. Darauf hat der gewerbliche Kunde und Händler hinzuweisen.

Für Verbraucher:
Die von uns gelieferten Produkte sind nicht für Kinder geeignet. Die von uns verwendeten Materialien wie Kleber, Lacke, Hölzer, Kunststoffe, Metalle und ähnliches können bei Verschlucken zu Gesundheitsschäden führen. Für die Nichtbeachtung der Gebrauchsinformationen kann der Hersteller nicht haftbar gemacht werden.

3. Angebote, Preise, Vertragsabschluss
Die in den Preislisten, Katalogen, Briefen, Telefonbestellungen, e-mails sowie anderen Tele- und Mediendiensten angegebenen Preise sind immer Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angebote sind freibleibend.
Die Annahme der Bestellung kann durch Lieferung oder durch Rechnungsstellung oder Mitteilung erfolgen. Unbeschadet der Lieferfristen ist der Besteller 14 Tage an sein Angebot gebunden.
Der Verkäufer ist berechtigt, insoweit von der versprochenen Leistung abzuweichen, als materialbedingte Struktur- und Farbabweichungen handelsüblich sind.
Der Verkäufer ist berechtigt, sich bei nicht zu vertretender Nichtbelieferung durch den
Vorlieferanten und bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen aufgrund höherer Gewalt vom Vertrag zu lösen, wenn er den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und die Gegenleistung des Bestellers unverzüglich zurückerstattet.

4. Widerrufsrecht
Kann die Sache durch Paket versandt werden, so trägt der Käufer im Falle des Bestehens eines Widerrufrechts bei einer Bestellung bis zu einem Gesamtbetrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rückversendung. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware der bestellten nicht entspricht.
Widerrufsbelehrung:
Dem Besteller steht ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Wiener Modellbau Manufactur,A1120 Wien, Eichenstraße 6A zu erklären. Die Frist beginnt mit der Vorlage dieser Belehrung, nicht jedoch vor Erfüllung der Informationspflichten und der Lieferung der Waren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache erfolgte Verschlechterung hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Die Verschlechterung beträgt wertmäßig 20 % des Kaufpreises. Diese Rechtsfolge kann der Besteller vermeiden, wenn er die Sache erst nach der Entscheidung, dass er von seinem Widerrufrechts keinen Gebrauch machen will, in Gebrauch nimmt. Die Pflicht zum Wertersatz besteht nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

Oder alternativ Rückgaberechtbelehrung
Dem Besteller steht ein Rückgaberecht zu. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware an die Wiener Modellbau Manufactur, A1120 Wien, Eichenstraße 6A oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen erfolgen. Die Rückgabe muss nicht begründet werden, das Rücknahmeverlangen hat in Textform zu erfolgen. Die Rückgabe bzw. das Rücknahmeverlangen muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit der Vorlage dieser Belehrung, nicht jedoch vor Erfüllung der Informationspflichten und der Lieferung der Waren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Für durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache erfolgte Verschlechterung hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Die Verschlechterung beträgt wertmäßig 20 % des Kaufspreises. Diese Rechtsfolge kann der Besteller vermeiden, wenn er die Sache erst nach der Entscheidung, dass er von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen will, in Gebrauch nimmt. Die Pflicht, zum Wertersatz besteht nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

5. Lieferbedingungen
Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Käufer zumutbar sind oder dieser dies ausdrücklich auf seiner Bestellung vermerkt. Unzumutbar ist eine Teillieferung nur dann, wenn zusammengehörige Teile einer einzelnen Verwendung entgegensteht.
Die Lieferfrist beträgt ca. 14 Tage ab Eingang der Bestellung. Die angegebene Frist geben dem Besteller keine über die auch sonst bestehende Rechte hinausgehende Befugnisse, insbesondere bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, wenn der Besteller sein Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung knüpfen will.
Für nicht lagernde, bestellte Bausätze und Bauteile nimmt der Käufer längere Lieferfristen in Kauf. Er wird über diese gesondert mit der Bestätigung seiner Bestellung informiert.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der Versand erfolgt grundsätzlich per Nachname, per Kreditkarte oder Vorausüberweisung auf unser Konto, auf Rechnung ausschließlich bei gewerblichen Kunden.
6.2. Bei Vorauszahlung erfolgt die Versendung der Ware nach Zahlungseingang.
6.3. Bei Rechnung sind unsere Lieferungen sofort nach Rechnungserhalt
ohne Abzug, insbesondere ohne Abzug von Skonto, zur Zahlung fällig.
6.4. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt der Versand erst nach positiver Bestätigung des Kreditkarteninstitutes über Gültigkeit und Liquidität.
6.5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.
6.6. Der Besteller kann sein Zurückbehaltungsrecht aus älteren Rechtsgeschäften nicht gegenüber Ansprüchen, welche aus dem vorliegenden Rechtsgeschäft resultieren, ausüben.
6.7. Bei Zahlungsverzug schulden Nichtverbraucher den gesetzlichen Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, Verbraucher den gesetzlichen Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Zusätzlich schulden letztere eine Pauschale in Höhe von weiteren drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bzgl. dieser Pauschale wird dem Besteller der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei bzw. Aufwendungen nicht vorgenommen wurden oder wesentlich niedriger als die Pauschale seien.
6.8. Vorauszahlungen werden auf Wunsch 8 (acht) Wochen nach Erhalt zurücküberwiesen, wenn der Verwender aufgrund von Lieferschwierigkeiten in absehbarer Zeit nicht in der Lage ist, bestellte Artikel auszuliefern.
6.9. Etwaige Versand- und Verpackungskosten trägt der Käufer.

7. Reklamation/Annahmeverweigerung/Rücksendung
7.1. Für die Anzeige von offensichtlichen Mängeln besteht eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Lieferung. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Nach Ablauf der Frist erlöschen die Gerwährleistungsansprüche..
Für die Anzeige von nicht offensichtlichen Mängeln entspricht die Ausschlussfrist für Verbraucher die gesetzliche Verjährungsfrist, für Nichtverbraucher beträgt sie ein Jahr. Es gelten die Bestimmungen über die Ausschlussfrist bei offensichtlichen Mängeln entsprechend.
7.2. Der Besteller, welcher nicht Verbraucher ist, hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Bei Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg hat der Besteller offensichtliche Schäden unter Beifügung einer schriftlichen Bestätigung des Kuriers oder Frachtführers zu reklamieren..
7.3. Scheitert eine Lieferung, weil sich der Besteller im Annahmeverzug oder Schuldnerverzug mit der Annahme befindet, so schuldet er dem Verkäufer eine Schadens- / Aufwendungsersatzpauschale für die vergeblich versuchte Lieferung in Höhe von 10 Euro. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, bzw. Aufwendung nicht vorgenommen worden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.

8. Haftungsbestimmungen
8.1. Die Wiener Modellbau Manufactur haftet nicht für die Beschaffenheit, Qualität oder Vollständigkeit von Produkten wo sie als Wiederverkäufer auftritt.
8.2. Ansprüche der Käufer auf Schadensersatz, die nicht auf Mängel der verkauften Sache beruhen, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
8.3. Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
8.4. Gegenüber Nichtverbrauchern haftet der Verkäufer für sonstige Schäden nur, sofern sie zu den typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schäden zählen. Die Verjährungsfrist für die weiteren Rechte beträgt gegenüber Nichtverbrauchern ein Jahr.
8.5. Eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

10. Anwendbares Recht / Gerichtstandsvereinbarung
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Wien vereinbart.
Stand: 13.09.2003

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