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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Sämtlichen
Verkäufen, Lieferungen und Leistungen der Wiener Modellbau Manufactur
(WMM) liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Von
diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Bestellers
haben keine Gültigkeit, auch wenn wir die Bestellungen ausführen, ohne
zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.
2. Gebrauchsinformation
Für Unternehmer:
Die
von uns gelieferten Produkte sind für Kinder nicht geeignet. Sie dürfen
von gewerblichen Kunden und Händlern ausschließlich an Erwachsene
abgegeben werden. Bei Zuwiderhandeln haften diese im Innenverhältnis
alleine und sind zur Freistellung des Verkäufers verpflichtet. Die von
uns verwendeten Materialien wie Kleber, Lacke, Hölzer, Plastik, Metalle
und ähnliches können bei Verschlucken zu Gesundheitsschäden führen.
Darauf hat der gewerbliche Kunde und Händler hinzuweisen.
Für Verbraucher:
Die
von uns gelieferten Produkte sind nicht für Kinder geeignet. Die von
uns verwendeten Materialien wie Kleber, Lacke, Hölzer, Kunststoffe,
Metalle und ähnliches können bei Verschlucken zu Gesundheitsschäden
führen. Für die Nichtbeachtung der Gebrauchsinformationen kann der
Hersteller nicht haftbar gemacht werden.
3. Angebote, Preise, Vertragsabschluss
Die
in den Preislisten, Katalogen, Briefen, Telefonbestellungen, e-mails
sowie anderen Tele- und Mediendiensten angegebenen Preise sind immer
Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle
Angebote sind freibleibend.
Die Annahme der Bestellung kann durch
Lieferung oder durch Rechnungsstellung oder Mitteilung erfolgen.
Unbeschadet der Lieferfristen ist der Besteller 14 Tage an sein Angebot
gebunden.
Der Verkäufer ist berechtigt, insoweit von der
versprochenen Leistung abzuweichen, als materialbedingte Struktur- und
Farbabweichungen handelsüblich sind.
Der Verkäufer ist berechtigt, sich bei nicht zu vertretender Nichtbelieferung durch den
Vorlieferanten
und bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen aufgrund
höherer Gewalt vom Vertrag zu lösen, wenn er den Vertragspartner
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und die
Gegenleistung des Bestellers unverzüglich zurückerstattet.
4. Widerrufsrecht
Kann
die Sache durch Paket versandt werden, so trägt der Käufer im Falle des
Bestehens eines Widerrufrechts bei einer Bestellung bis zu einem
Gesamtbetrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rückversendung.
Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware der bestellten nicht
entspricht.
Widerrufsbelehrung:
Dem Besteller steht ein
Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist
in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen
gegenüber der Wiener Modellbau Manufactur,A1120 Wien, Eichenstraße 6A
zu erklären. Die Frist beginnt mit der Vorlage dieser Belehrung, nicht
jedoch vor Erfüllung der Informationspflichten und der Lieferung der
Waren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Für die
durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache erfolgte
Verschlechterung hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Die
Verschlechterung beträgt wertmäßig 20 % des Kaufpreises. Diese
Rechtsfolge kann der Besteller vermeiden, wenn er die Sache erst nach
der Entscheidung, dass er von seinem Widerrufrechts keinen Gebrauch
machen will, in Gebrauch nimmt. Die Pflicht zum Wertersatz besteht
nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der
Sache zurückzuführen ist.
Oder alternativ Rückgaberechtbelehrung
Dem
Besteller steht ein Rückgaberecht zu. Das Rückgaberecht kann nur durch
Rücksendung der Ware an die Wiener Modellbau Manufactur, A1120 Wien,
Eichenstraße 6A oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden
kann, durch Rücknahmeverlangen erfolgen. Die Rückgabe muss nicht
begründet werden, das Rücknahmeverlangen hat in Textform zu erfolgen.
Die Rückgabe bzw. das Rücknahmeverlangen muss innerhalb von zwei Wochen
erfolgen. Die Frist beginnt mit der Vorlage dieser Belehrung, nicht
jedoch vor Erfüllung der Informationspflichten und der Lieferung der
Waren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Für durch
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache erfolgte Verschlechterung
hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Die Verschlechterung beträgt
wertmäßig 20 % des Kaufspreises. Diese Rechtsfolge kann der Besteller
vermeiden, wenn er die Sache erst nach der Entscheidung, dass er von
seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen will, in Gebrauch nimmt.
Die Pflicht, zum Wertersatz besteht nicht, wenn die Verschlechterung
ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
5. Lieferbedingungen
Teillieferungen
sind zulässig, sofern diese für den Käufer zumutbar sind oder dieser
dies ausdrücklich auf seiner Bestellung vermerkt. Unzumutbar ist eine
Teillieferung nur dann, wenn zusammengehörige Teile einer einzelnen
Verwendung entgegensteht.
Die Lieferfrist beträgt ca. 14 Tage ab
Eingang der Bestellung. Die angegebene Frist geben dem Besteller keine
über die auch sonst bestehende Rechte hinausgehende Befugnisse,
insbesondere bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, wenn der
Besteller sein Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung
knüpfen will.
Für nicht lagernde, bestellte Bausätze und Bauteile
nimmt der Käufer längere Lieferfristen in Kauf. Er wird über diese
gesondert mit der Bestätigung seiner Bestellung informiert.
6. Zahlungsbedingungen
6.1.
Der Versand erfolgt grundsätzlich per Nachname, per Kreditkarte oder
Vorausüberweisung auf unser Konto, auf Rechnung ausschließlich bei
gewerblichen Kunden.
6.2. Bei Vorauszahlung erfolgt die Versendung der Ware nach Zahlungseingang.
6.3. Bei Rechnung sind unsere Lieferungen sofort nach Rechnungserhalt
ohne Abzug, insbesondere ohne Abzug von Skonto, zur Zahlung fällig.
6.4.
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt der Versand erst nach positiver
Bestätigung des Kreditkarteninstitutes über Gültigkeit und Liquidität.
6.5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.
6.6.
Der Besteller kann sein Zurückbehaltungsrecht aus älteren
Rechtsgeschäften nicht gegenüber Ansprüchen, welche aus dem
vorliegenden Rechtsgeschäft resultieren, ausüben.
6.7. Bei
Zahlungsverzug schulden Nichtverbraucher den gesetzlichen Zinssatz von
acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, Verbraucher den
gesetzlichen Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz.
Zusätzlich schulden letztere eine Pauschale in Höhe
von weiteren drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Bzgl. dieser Pauschale wird dem Besteller der Nachweis gestattet, dass
ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei bzw. Aufwendungen nicht
vorgenommen wurden oder wesentlich niedriger als die Pauschale seien.
6.8.
Vorauszahlungen werden auf Wunsch 8 (acht) Wochen nach Erhalt
zurücküberwiesen, wenn der Verwender aufgrund von Lieferschwierigkeiten
in absehbarer Zeit nicht in der Lage ist, bestellte Artikel
auszuliefern.
6.9. Etwaige Versand- und Verpackungskosten trägt der Käufer.
7. Reklamation/Annahmeverweigerung/Rücksendung
7.1.
Für die Anzeige von offensichtlichen Mängeln besteht eine
Ausschlussfrist von drei Wochen ab Lieferung. Die rechtzeitige
Absendung der Anzeige genügt. Nach Ablauf der Frist erlöschen die
Gerwährleistungsansprüche..
Für die Anzeige von nicht
offensichtlichen Mängeln entspricht die Ausschlussfrist für Verbraucher
die gesetzliche Verjährungsfrist, für Nichtverbraucher beträgt sie ein
Jahr. Es gelten die Bestimmungen über die Ausschlussfrist bei
offensichtlichen Mängeln entsprechend.
7.2. Der Besteller, welcher
nicht Verbraucher ist, hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Bei Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg hat der Besteller
offensichtliche Schäden unter Beifügung einer schriftlichen Bestätigung
des Kuriers oder Frachtführers zu reklamieren..
7.3. Scheitert
eine Lieferung, weil sich der Besteller im Annahmeverzug oder
Schuldnerverzug mit der Annahme befindet, so schuldet er dem Verkäufer
eine Schadens- / Aufwendungsersatzpauschale für die vergeblich
versuchte Lieferung in Höhe von 10 Euro. Dem Besteller wird der
Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, bzw.
Aufwendung nicht vorgenommen worden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale sei.
8. Haftungsbestimmungen
8.1. Die Wiener
Modellbau Manufactur haftet nicht für die Beschaffenheit, Qualität oder
Vollständigkeit von Produkten wo sie als Wiederverkäufer auftritt.
8.2.
Ansprüche der Käufer auf Schadensersatz, die nicht auf Mängel der
verkauften Sache beruhen, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Verkäufers steht die seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich.
8.3. Der Anspruch des Käufers auf
Schadensersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache wird
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die
seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
8.4.
Gegenüber Nichtverbrauchern haftet der Verkäufer für sonstige Schäden
nur, sofern sie zu den typischerweise bei Geschäften dieser Art
entstehenden Schäden zählen. Die Verjährungsfrist für die weiteren
Rechte beträgt gegenüber Nichtverbrauchern ein Jahr.
8.5. Eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
10. Anwendbares Recht / Gerichtstandsvereinbarung
Für
sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht
der Republik Österreich. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich
zulässig, ausschließlich Wien vereinbart.
Stand: 13.09.2003
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